Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Die Volkshochschule Hoyerswerda ist eine Einrichtung der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH.
1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (fortlaufend VHS).
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner bezeichnen, sind keine Veranstaltungen der VHS, sondern werden lediglich vermittelt. Verträge kommen dann unmittelbar mit dem Genannten zustande.
(3) Zur sprachlichen Vereinfachung wird in den Regelungen lediglich die männliche Form verwendet. Die AGB gelten gleichwohl für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung/Ausschreibung von Veranstaltungen ist stets unverbindlich.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch über das online zur Verfügung gestellte Kontaktformular auf der Homepage der VHS, fernmündlich sowie persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.
(3) Die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften werden durch die AGB nicht berührt.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Vertragsschluss werden Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS und dem anmeldenden Teilnehmer begründet. Eine Anmeldung kann auch zugunsten Dritter erfolgen, welche namentlich zu benennen sind. Eine nachträgliche Änderung der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.
(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (z.B. Alter, Vorbildung, med. Voraussetzungen usw.).
4. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten bzw. den genannten Dozenten durchgeführt wird. Die VHS hat das Recht, eine Vertretung einzusetzen.
(2) Die VHS kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Fällt eine Veranstaltungseinheit aus nicht von der VHS zu vertretenden Gründen aus, kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird das entrichtete Entgelt anteilig erstattet.
5. Entgelt / Zahlung
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der jeweils aktuellen Programmankündigung bzw. Aushängen.
(2) Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der ausgewiesenen Kursentgelte, wenn diese einen Betrag von 40,00 € übersteigen. Dies gilt nur für Teilnehmer, die ihre Kursentgelte selbst zahlen und nicht von dritter Seite ersetzt erhalten.
(3) Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl des Kurses mit Vollzahlern erreicht wird. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Ermäßigungsanträge werden nach Anmeldung nicht mehr bearbeitet.
(4) Ausgenommen von einer Ermäßigung sind in den Kursentgelten enthaltene Sachkosten, Teilnahmebescheinigungen usw. .Von Ermäßigungen ausgenommen sind ferner alle Kurse, die
- vom Freistaat Sachsen nicht gefördert werden
- über einen Prämiengutschein gefördert werden
- anderweitig gefördert werden
- zu IHK-Abschlüssen oder sonstigen zertifizierten Abschlüssen führen
- Einzelveranstaltungen, Bildungs- und Studienreisen
- Exkursionen und spezielle Angebote für Kinder.
(5) Das Entgelt ist bei Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Der Teilnehmer kann hierzu eigenständig überweisen oder dem Sepa-Lastschrift-Verfahren zustimmen.
Das für den Bankeinzug per SEPA-Lastschrift erforderliche SEPA-Mandat wird einmalig erteilt. Es behält seine gesetzliche Gültigkeit für 36 Monate und verlängert sich jeweils bei jeder weiteren Anmeldung innerhalb dieser Zeit.
Die Abbuchung (Lastschrifteinzug) des jeweiligen Kursentgeltes erfolgt nach Beginn des Kurses, immer zum 15. eines Monats. Sollte dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt die Lastschrift am nächsten Werktag/Bankarbeitstag. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht.
Bei Nichteinlösung von Lastschriften aufgrund fehlerhafter Bankdaten sowie mangels Deckung werden die der VHS in Rechnung gestellten Bankgebühren dem Vertragspartner weiterberechnet.
Die Zahlung des Entgeltes ist auch dann fällig, wenn der Kurs unregelmäßig oder nicht mehr besucht wird.
Rechnungen werden von der VHS grundsätzlich nur für Unternehmen, Behörden und Institutionen ausgestellt. Es gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Für Privatpersonen ist eine Rechnungsstellung ausgeschlossen.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule
(1) Die Mindestteilnehmerzahl für Kurse beträgt i. d. R. 8 Teilnehmer. Bei Unterschreitung kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann die Durchführung zu einem erhöhten Entgelt angeboten werden, sofern sich der Teilnehmer damit einverstanden erklärt.
(2) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen (Ausfall des Dozenten o. ä.) nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. In diesem Falle wird das Entgelt ganz bzw. anteilig nach dem Verhältnis der abgewickelten Teile erstattet. Letzteres gilt nicht, wenn erbrachte Teilleistungen für den Teilnehmer ohne Wert sind.
(3) Ist das geschuldete Entgelt nicht vor Kursbeginn entrichtet, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Nachhaltige Störung des Unterrichts- bzw. Veranstaltungsverlaufes, wobei in der Regel eine Abmahnung bzw. Ankündigung des drohenden Ausschlusses durch den Veranstaltungsleiter vorauszugehen hat.
- Ehrverletzungen und Straftaten aller Art gegenüber Kurs- bzw. Veranstaltungsleitern, anderen Teilnehmern, Beschäftigten der Volkshochschule usw.
- Diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- bzw. Religionszugehörigkeit usw.
- Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
- Beachtliche oder nachhaltige Verstöße gegen die Hausordnung.
(5) Anstelle der Kündigung des Vertrages kann der Teilnehmer auch nur für die betroffene Veranstaltungseinheit ausgeschlossen werden. Der Anspruch der VHS auf die Kursentgelte wird durch Kündigung oder Ausschluss nicht berührt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Rücktritt und Kündigung bedürfen grundsätzlich der Textform und müssen bis 5 Werktage vor Kursbeginn bei der VHS Hoyerswerda vorliegen. Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung in der VHS. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
(2) Rücktrittserklärungen gegenüber dem Dozenten sind nichtig.
(3) Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
(4) Der Teilnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn die (weitere) Teilnahme wegen organisatorischer Änderungen der VHS nicht bzw. nicht mehr zumutbar ist. Das Entgelt wird dann anteilig erstattet.
(5) Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Reisen, Tagesfahrten und Exkursionen mit Bahn und Bus, Wochenendseminaren mit Übernachtung, Prüfungen sowie Angeboten in Zusammenarbeit mit Dritten) gelten besondere Fristen und Stornoregelungen, über die gesondert informiert wird.
(6) Gesetzliche Widerrufsrechte (Fernabsatzgesetz) bleiben unberührt. Im Falle eines Widerrufs nach Fernabsatzgesetz sind in Anspruch genommene Teilleistungen in jedem Falle anteilig zu vergüten.
8. Haftungsausschluss
(1) Außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sind Haftungsansprüche gegen die VHS ausgeschlossen.
(2) Der Haftungsausschluss gilt insbesondere dann, wenn beim Teilnehmer medizinische bzw. körperliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen nicht vorliegen.
9. Sonstiges
Der Anmeldende (zugleich Hauptanmeldender) kann das Recht zur Teilnahme für bis zu drei Personen begründen (weitere Teilnehmende), auch wenn sie nicht zu seinem Familienhaushalt bzw. zu seiner Lebensgemeinschaft gehören. Diese sind der VHS mit vollständigen Personenangaben zu benennen. Sämtliche Regelungen der Gebühren- und Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung gelten für die mitangemeldeten Personen gleichermaßen. Der Hauptanmeldende verpflichtet sich zur Zahlung des Entgeltes für die weiteren Personen, wenn diese nicht zahlen.
Ansprüche gegen die VHS sind nicht an Dritte abtretbar. Diese AGB treten ab dem 08.07.2026 in Kraft.
