Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Die Volkshochschule Hoyerswerda ist eine Einrichtung der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH.
1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (fortlaufend VHS).
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner bezeichnen, sind keine Veranstaltungen der VHS, sondern werden lediglich vermittelt. Verträge kommen dann unmittelbar mit dem Genannten zustande.
(3) Zur sprachlichen Vereinfachung wird in den Regelungen lediglich die männliche Form verwendet. Die AGB gelten gleichwohl für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung/Ausschreibung von Veranstaltungen ist stets unverbindlich.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch über das online zur Verfügung gestellte Kontaktformular auf der Homepage der VHS, fernmündlich sowie persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.
(3) Die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften werden durch die AGB nicht berührt.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Vertragsschluss werden Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS und dem anmeldenden Teilnehmer begründet. Eine Anmeldung kann auch zugunsten Dritter erfolgen, welche namentlich zu benennen sind. Eine nachträgliche Änderung der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.
(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (z.B. Alter, Vorbildung, med. Voraussetzungen usw.).
4. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten bzw. den genannten Dozenten durchgeführt wird. Die VHS hat das Recht, eine Vertretung einzusetzen.
(2) Die VHS kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Fällt eine Veranstaltungseinheit aus nicht von der VHS zu vertretenden Gründen aus, kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird das entrichtete Entgelt anteilig erstattet.
5. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der jeweils aktuellen Programmankündigung bzw. Aushängen.
(2) Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der ausgewiesenen Kursentgelte, wenn diese einen Betrag von 40,00 € übersteigen. Dies gilt nur für Teilnehmer, die ihre Kursentgelte selbst zahlen und nicht von dritter Seite ersetzt erhalten.
(3) Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl des Kurses mit Vollzahlern erreicht wird. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Ermäßigungsanträge werden nach Anmeldung nicht mehr bearbeitet.
(4) Ausgenommen von einer Ermäßigung sind in den Kursentgelten enthaltene Sachkosten, Teilnahme-bescheinigungen usw. .Von Ermäßigungen ausgenommen sind ferner alle Kurse, die
- vom Freistaat Sachsen nicht gefördert werden (z.B. weniger als 8 Teilnehmer)
- über einen Prämiengutschein gefördert werden
- anderweitig gefördert werden
- zu IHK-Abschlüssen oder sonstigen zertifizierten Abschlüssen führen
- Einzelveranstaltungen, Bildungs- und Studienreisen
- Exkursionen und spezielle Angebote für Kinder.
(5) Das Entgelt ist bei Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Der Teilnehmer kann hierzu eigenständig überweisen oder mit EC-Karte und bar im Service-Bereich der Volkshochschule bezahlen.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule
(1) Die Mindestteilnehmerzahl für Kurse beträgt i. d. R. 8 Teilnehmer. Bei Unterschreitung kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann die Durchführung zu einem erhöhten Entgelt angeboten werden, sofern sich der Teilnehmer damit einverstanden erklärt.
(2) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen (Ausfall des Dozenten o. ä.) nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. In diesem Falle wird das Entgelt ganz bzw. anteilig nach dem Verhältnis der abgewickelten Teile erstattet. Letzteres gilt nicht, wenn erbrachte Teilleistungen für den Teilnehmer ohne Wert sind.
(3) Ist das geschuldete Entgelt nicht vor Kursbeginn entrichtet, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Nachhaltige Störung des Unterrichts- bzw. Veranstaltungsverlaufes, wobei in der Regel eine Abmahnung bzw. Ankündigung des drohenden Ausschlusses durch den Veranstaltungsleiter vorauszugehen hat.
- Ehrverletzungen und Straftaten aller Art gegenüber Kurs- bzw. Veranstaltungsleitern, anderen Teilnehmern, Beschäftigten der Volkshochschule usw.
- Diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- bzw. Religionszugehörigkeit usw.
- Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
- Beachtliche oder nachhaltige Verstöße gegen die Hausordnung.
(5) Anstelle der Kündigung des Vertrages kann der Teilnehmer auch nur für die betroffene Veranstaltungseinheit ausgeschlossen werden. Der Anspruch der VHS auf die Kursentgelte wird durch Kündigung oder Ausschluss nicht berührt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Rücktritt und Kündigung bedürfen grundsätzlich der Textform und müssen bis 5 Werktage vor Kursbeginn bei der VHS Hoyerswerda vorliegen.
(2) Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung in der VHS. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
(4) Der Teilnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn die (weitere) Teilnahme wegen organisatorischer Änderungen der VHS nicht bzw. nicht mehr zumutbar ist. Das Entgelt wird dann anteilig erstattet.
(5) Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Reisen, Tagesfahrten und Exkursionen mit Bahn und Bus, Wochenendseminaren mit Übernachtung, Prüfungen sowie Angeboten in Zusammenarbeit mit Dritten) gelten besondere Fristen und Stornoregelungen, über die gesondert informiert wird.
(6) Gesetzliche Widerrufsrechte (Fernabsatzgesetz) bleiben unberührt. Im Falle eines Widerrufs nach Fernabsatzgesetz sind in Anspruch genommene Teilleistungen in jedem Falle anteilig zu vergüten.
(7) Rücktrittserklärungen gegenüber dem Dozenten sind nichtig.
(8) Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
8. Haftungsausschluss
(1) Außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sind Haftungsansprüche gegen die VHS ausgeschlossen.
(2) Der Haftungsausschluss gilt insbesondere dann, wenn beim Teilnehmer medizinische bzw. körperliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen nicht vorliegen.
9. Sonstiges
Ansprüche gegen die VHS sind nicht an Dritte abtretbar. Diese AGB treten ab 10. Oktober 2011 in Kraft.